Stornobedingungen

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

bis 3 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Aufenthaltspreises;
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Aufenthaltspreises;
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Aufenthaltspreises.

Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden.

Die damit verbundenen Kosten und den Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung der Europäischen Reiseversicherung.

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